AGB

Unterrichtsbedingungen mit Unterrichtsvertrag 

  1. Die monatliche Gebühr entsteht durch Aufteilung der Jahres-Unterrichtsgebühr, die zur einfacheren Abrechnung in 12 gleiche Monatsraten aufgeteilt wird, jeweils im Voraus fällig zum 03. des Monats. Die Unterrichtsgebühr wird jeweils zum 03. des Monats im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen bzw. zum nächsten Werktag, wenn der 03. ein Sonn- oder Feiertag ist. Wird die Lastschrift zurückgewiesen, werden zusätzlich angefallene Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr seitens der Musikschule berechnet.
    Wenn der Vertrag nicht alle vier (bzw. fünf) Unterrichtstermine des Start-Monats umfasst, wird der erste Monat anteilig berechnet und es wird einmalig nur die o.g. reduzierte Gebühr fällig. Ab dem darauffolgenden Monat gilt die o.g. reguläre monatliche Gebühr.
    Die verbindliche Online-Anmeldung inklusive SEPA-Lastschriftmandat ist bis zu Beginn der ersten Unterrichtseinheit zwingend notwendig.

  2. An bundeseinheitlichen Feiertagen und während der Schulferien des Bundeslandes Hamburg findet kein Unterricht statt. Dies gilt auch für alle Samstage, die auf einen Schulferien- bzw. Feiertag direkt folgen. Der Ausfall ist bereits mindernd in den Monatsbeiträgen berücksichtigt.

  3. Der Unterrichtsvertrag kann erstmals zum Ende des Monats des Vertragsbeginns oder dem darauffolgenden ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung mit einer einmonatigen Frist zum 30.04., 31.08. oder 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (per eMail, in Papierform oder auf der Internetpräsenz der Musikschule). Eine Kündigung seitens der Musikschule ist jederzeit möglich und hat schriftlich zu erfolgen.

  4. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft. Muss die Musikschule einen Lehrkraftwechsel vornehmen, wird der Unterrichtsvertrag hiervon nicht berührt. Dies gilt ebenfalls für Vertretungen wegen Krankheit oder längerer Abwesenheit von Lehrkräften. Die Musikschule kann einzelne Unterrichtseinheiten aus wichtigen oder schulinternen Gründen verlegen.

  5. Fällt der Unterricht seitens der Lehrkraft aus, wird er von einer Vertretungslehrkraft abgehalten (ausgenommen der Ausfall entsteht aufgrund höherer Gewalt, vgl. Ziffer 8) oder an einem Alternativtermin (z.B. in den Schulferien) nachgeholt. Hierzu bietet die Musikschule bis zu zwei Nachholmöglichkeiten an.

  6. Fällt durch Absage oder Versäumnis durch den/die Schüler:in eine Unterrichtseinheit aus, so ist die Musikschule / die Lehrkraft nicht verpflichtet, diese nachzuholen. Die Zahlung der monatlichen Gebühr bleibt hiervon unberührt.

  7. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein:e Schüler:in nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus…).

  8. Sollten durch äußere Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …) die Räumlichkeiten der Musikschule nicht zur didaktisch sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts geeignet sein, kann die Musikschulleitung entscheiden, dass vorübergehend der Unterricht online stattfindet. Hierfür ist bei dem/der Schüler:in ein handelsübliches Smartphone mit Video-Chat-Funktion, oder ein vergleichbarer PC, oder Laptop ausreichend. Sollte ein:e Schüler:in nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren Einflüsse.

  9. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände bei Verlust oder Beschädigung.

  10. Abweichende sowie weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Unterrichtsbedingungen mit 10er-Karten

1. 10er-Karten sind ab dem ersten Termin 6 Monate gültig.
2. Vereinbarte Termine werden berechnet, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden.
3. Der o.g. Kaufpreis wird zum nächsten 03. per SEPA-Lastschrift vom genannten Bankkonto eingezogen. Hierzu erteilt die Zahlperson ein SEPA-Lastschriftmandat.