AGB

Unterrichtsbedingungen Zehnerkarte/Gutschein
1. Die Zehnerkarte/der Gutschein ist ab dem ersten Unterricht 6 Monate gültig.
2. Vereinbarte Termine werden berechnet wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden.
3. Zehnerkarten und Gutscheine sind nicht übertragbar.

Unterrichtsbedingungen 

1. Die Unterrichtsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste wird jeweils zum Monatsersten
im Lastschriftverfahren eingezogen. Ggf. werden Rabatte gemäß der Preisliste hinzugerechnet oder abgezogen. Nur nach gesonderter schriftlicher Regelung ist eine andere Zahlungsart möglich.
Sollte ein Lastschrifteinzug zurückgebucht werden, ist seitens der Bank eine Bearbeitungsgebühr fällig, die wir dann pauschal zusätzlich zu dem ausstehenden Betrag in Rechnung stellen müssen. Das Anmeldeformular ist bis zur der ersten Unterrichtsstunde mitzubringen/der Music Lounge zuzusenden.

2. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen des Lehrers aus, so wird
der Unterricht an einem Alternativtermin (z.B. in den Schulferien) nachgeholt, oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht zu im Falle höherer Gewalt. Bei Unterrichtsausfall wegen Krankheit der Lehrkraft werden die ersten 3 Ausfallstunden pro Schuljahr ebenfalls nicht nachgeholt.

3. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien entfällt der Unterricht. Dies gilt auch für alle Samstage, die auf einen Schulferien- bzw. Feiertag direkt folgen und ist bereits mindernd in den Monatsbeiträgen berücksichtigt. Die Ferien richten sich nach der Ferienregelung der Stadt Hamburg. Die Jahres-Unterrichtsgebühr ist auf gleiche monatliche Raten aufgeteilt.

4.a) Für Verträge abgeschlossen bis zum 28.02.2022 gilt:
Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von vier Monaten (zum Monatsende) zum Quartalsende ab Eingang der Kündigung beendet werden.

4.b) Für Verträge ab dem 01.03.2022 gilt:
Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann frühestens nach 6 Monaten mit einer Frist von einem Monat (zum Monatsende) ab Eingang der Kündigung beendet werden. 

Für 4.a) & b) gilt: Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kein Grund zur fristlosen Kündigung ist ein Lehrerwechsel, das heißt die Zuteilung eines anderen Lehrers zur Unterrichtung des Schülers, wenn dieser Lehrerwechsel durch die Kündigung des bisherigen Lehrers oder durch zeitliche und räumliche Verlegung bedingt ist.

5. Die Zahlungsverpflichtung eines Schülers besteht auch dann fort, wenn er Ausfallzeiten (z.B. wegen Krankheit) hat. Für Unterrichtsstunden, die durch das Verschulden oder Erkrankung des Schülers ausfallen, besteht für die Schule sowie den Lehrer nicht die Pflicht, diese nachzuholen.

6. Besondere Vereinbarungen, die im Vertrag nicht aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.

7. Eine Kündigung seitens der Musikschule ist jederzeit möglich.

8. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus…)

9. Sollten durch äußere Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …) die Räumlichkeiten der Music Lounge nicht zur didaktisch sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts geeignet sein, kann die Music Lounge Leitung entscheiden, dass vorübergehend der Unterricht online stattfindet. Hierfür ist beim Schüler ein handelsübliches Smartphone mit Video-Chat-Funktion, oder ein vergleichbarer PC, oder Laptop ausreichend. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren Einflüsse.

10. Die Music Lounge gewährt bei einer Bewilligung von Beihilfe zum Unterrichtsbeitrag durch Kids Love Music e.V. für die volle Laufzeit der Bewilligung 10% Rabatt auf den betroffenen Unterrichtsvertrag.

11. Die Music Lounge übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände bei Verlust oder Beschädigung.

12. Die Music Lounge kann den Unterrichtsbeitrag einmal im Jahr um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex laut statistischem Bundesamt anpassen. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

Die aktuelle Preisliste findet sich auf: https://my-music-lounge.de/preise/

Weitere Infos: https://my-music-lounge.de/haeufig-gestellte-fragen/